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Charlie Tango Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 31.07.2014 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Di Mai 28, 2019 11:10 am Titel: WIZZ - Steuern in der Schweiz? |
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Moin,
was jemand wie das bei WIZZ funktioniert, wenn man z.B. in Rumänien gebased ist, aber den Hauptwohnsitz in Deutschland hat? Die Steuern werden ja wohl in der Schweiz gezahlt. Die werben auch damit, dass es für die Piloten günstig ist in der Schweiz Steuern zu zahlen, allerdings weiß ich nicht ob das auch stimmt, wenn der Wohnsitz eben in D ist und nicht in Osteuropa. Hat da jmd Erfahrung? |
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chris_320 NFFler
Anmeldungsdatum: 07.03.2019 Beiträge: 28
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Verfasst am: Di Mai 28, 2019 6:34 pm Titel: |
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Die Steuern in Rumänien sind wsl. auch viel kleiner als in Deutschland, dann kannst du die direkt da zahlen. Verstehe die Frage nicht so ganz _________________ EFA MPL BU: 04.06.19 [checked]
EFA MPL GQ: 19-20.08 [X] |
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Charlie Tango Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 31.07.2014 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Mi Mai 29, 2019 9:36 pm Titel: |
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Die Gehälter kommen aus der Schweiz. somit werden dort auch Steuern gezahlt. Mit vielen Ländern hat die Schweiz Abkommen damit nicht doppelt gezahlt wird. Dazu zählen die meisten Ländern, in denen Wizz Basen hat. Letzendlich ist die Frage: Wie ist das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?
Außerdem interessiert mich wie das mit der Krankenversicherung funktioniert? freiwillig gesetzlich in Deutschland mit Arbeitnehmer- und -geberanteil oder in der Schweiz? Oder macht es eher Sinn den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6803 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: Do Mai 30, 2019 7:25 am Titel: |
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Charlie Tango hat folgendes geschrieben: | Die Gehälter kommen aus der Schweiz. somit werden dort auch Steuern gezahlt. Mit vielen Ländern hat die Schweiz Abkommen damit nicht doppelt gezahlt wird. Dazu zählen die meisten Ländern, in denen Wizz Basen hat. Letzendlich ist die Frage: Wie ist das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?
Außerdem interessiert mich wie das mit der Krankenversicherung funktioniert? freiwillig gesetzlich in Deutschland mit Arbeitnehmer- und -geberanteil oder in der Schweiz? Oder macht es eher Sinn den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? |
sei froh, wenn du in der Schweiz steuern zahlen darfst - und nicht in D.
Du kommst in der schweiz wesentlich günstiger weg. _________________ **Happy landings** |
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Charlie Tango Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 31.07.2014 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Do Mai 30, 2019 2:05 pm Titel: |
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es ist super, wenn die Steuern nur in der Schweiz gezahlt werden. Schlimmster Fall wäre, dass in beiden Ländern gezahlt werden muss. Da bin ich mir halt noch nicht sicher |
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B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Sa Jun 01, 2019 10:22 am Titel: |
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Charlie Tango hat folgendes geschrieben: | es ist super, wenn die Steuern nur in der Schweiz gezahlt werden. Schlimmster Fall wäre, dass in beiden Ländern gezahlt werden muss. Da bin ich mir halt noch nicht sicher |
Es gibt deswegen Doppelbesteurungsabkommen, die das verhindern. Nur der Progressionsvorbehalt bleibt bestehen - aber solange Du in Deutschland keine zusätzlichen Einkünfte hast, betrifft es Dich nicht. |
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hojoos Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 27.01.2020 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mo März 28, 2022 10:10 am Titel: |
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Hallo. Ich kann Ihnen das nicht genau sagen, aber ich kann einen Anwalt fragen, den ich kenne: https://goldblum.ch/firmengruendungschweiz. Er befasst sich mit allen Arten von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Unternehmen usw. Vielleicht kann er Ihnen mehr sagen und Ihnen helfen.
Zuletzt bearbeitet von hojoos am Di März 29, 2022 4:39 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Flugmensch Captain
Anmeldungsdatum: 20.04.2011 Beiträge: 769
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Verfasst am: Mo März 28, 2022 6:01 pm Titel: |
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hojoos hat folgendes geschrieben: | Angenommen ich bin als Deutscher in der Schweiz angestellt, wohne dort, und mein Arbeitgeber erlaut einige Home Office Tage pro Monat. Was gäbe es zu beachten, wenn diese in geringem Umfang (weniger als 60 Tage pro Jahr) so genutzt würden, dass ich an diesen Tagen von meiner Partnerin aus in Deutschland aus arbeitete? Insbesondere frage ich mich, ob eine Besteuerung in Deutschland fällig würde -- und falls ja, wie man den Umfang etwa abschätzen könnte. Herzlichen Dank! |
Keine Gewähr, ansonsten Steuerberater aufsuchen:
Du bist beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Du hast als Angestellter Einkünfte aus nichtselbstäniger Arbeit.
Dh. §49 EStG:
Zitat: | 4.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19), die
a)
im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, |
Du übst die Arbeit im Inland aus.
Dh. du musst die Tage, welche du aus Deutschland im Homeoffice arbeitest auch nach dem deutschen Gesetz versteuern. |
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