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EnjoyStay Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 15.04.2023 Beiträge: 4
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Verfasst am: Sa Apr 15, 2023 7:53 am Titel: EFA Bewerbungsunterlagen (ZÜP, KBA) und Lizenzwechsel |
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Guten Morgen liebes Pilotenboard,
ich bin neu im Forum und sage daher "Hallo" !
Ich habe mich über sehr viele Themen im Forum informieren und mir viele Fragen zum EFA Bewerbungsverfahren beantworten können.
Einige Fragen konnte ich mir jedoch nicht beantworten und ich hoffe, Sie nicht doppelt zu stellen.
Hintergrund: Ich habe bereits eine positive ZÜP, da ich mich zunächst an einer Flugschule für die PPL(A) Ausbildung anmelden wollte.
Die Bearbeitungsdauer meiner ZÜP lag bei mir übrigens bei 6 Monaten!
Mein langfristiges Ziel ist jedoch ohnehin der ATPL und nach Beratung in zwei Flugschulen teilten mir diese mit, dass der PPL dann aufgrund der Kosten keinen Sinn macht.
Sollte ich die Hürden des Bewerbungsverfahrens der EFA zunächst nicht schaffen, möchte ich die ATPL bei einer privaten Flugschule erwerben.
Vorab möchte ich allerdings gerne den Versuch starten, meine Ausbildung bei der EFA zu starten!
Hierzu habe ich folgende Frage:
1.) Zu welchem Zeitpunkt im Bewerbungsverfahren an der EFA wird der Auszug aus dem Fahreignungsregister und wann wird die ZÜP verlangt? (In keinem Punkt kann ich diese erforderlichen Dokumente herauslesen)
An jeder privaten Flugschule (ATPL) in meinem Umkreis (Ruhrgebiet) und der TFC wird vorab die ZÜP sowie ein Auszug aus dem KBA verlangt, jedoch finde ich bei der EFA nichts hierzu (außer im FAQ- Katalog, dass der KBA-Auszug gewisse Punkte nicht enthalten darf).
Zum KBA sagte eine private Flugschule sogar zu mir: ,,Sofern Sie das DLR Zertifikat in den Händen halten, interessiert keine Airline der Auszug aus dem KBA." Das kann ich mir jedoch nicht vorstellen.
Den KBA Auszug erhält man unkompliziert und taggleich, jedoch nicht die ZÜP.
Die ZÜP kann ich ohne Unterschrift der Flugschule allerdings nicht beantragen.
Daher meine weiteren Fragen:
2.) Muss ich meine ZÜP neu beantragen, da ich nun den ATPL erwerben möchte und nicht mehr den PPL? (Im Antrag muss ich die zu erwerbende Lizenz ankreuzen)
ergänzend zu 3.) Gibt es Unterschiede in der ZÜP zu PPL, ATPL? Oder ist ZÜP gleich ZÜP?
4.) Gibt es bezüglich der ZÜP Unterschiede bei einem Wechsel der Flugschule? Muss die ZÜP hier neu bentragt werden oder muss ich die Bezirksregierung im Rahmen meiner Nachberichtspflicht (§7 LuftSig Abs. 9a) informieren, dass ich die Flugschule wechsle?
Hintergrund ist, dass mir dies ggf. viel Zeit ersparen könnte, da ich bei meiner ersten ZÜP schon 6 Monate warten musste
Mir ist bewusst, dass es bei der EFA noch weitere Hürden (DLR etc.) zu meistern gibt, jedoch interessieren mich diese Fragen primär, da ich diese ggf. für den privaten Weg zur Flugschule benötige.
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten und Reaktionen
LG
Enjoy |
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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: Sa Apr 15, 2023 12:19 pm Titel: |
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Deine ZÜP gilt 5 Jahre (steht auch drauf). Welche Lizenz angekreuzt wird, ist egal _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI |
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thmhl Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 09.02.2023 Beiträge: 6
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Verfasst am: Sa Apr 15, 2023 12:25 pm Titel: |
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Hey!
Zum Thema ZÜP kann ich leider nicht viel sagen, meine ist noch in der Bearbeitung. Ich habe aber gehört, dass man auch schon ohne die ZÜP vorläufig anfangen kann, falls diese länger dauert.
Nachdem man die GQ bestanden hat, erhält man eine Liste mit all den erforderlichen Dokumenten und Unterlagen, die man an die EFA schicken muss - darunter auch die ZÜP und der Auszug aus dem Fahreignungsregister. Für die ZÜP erhält man ein extra Bestätigungsschreiben von der EFA.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Viel Erfolg beim Auswahlverfahren!
LG Theo _________________ DLR Test 11.01.23 [✔️]
EFA GQ IP 27.02.23 [✔️]
EASA Class 1 / FAA Class 3 [✔️]
LHG2307-P |
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EnjoyStay Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 15.04.2023 Beiträge: 4
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Verfasst am: Sa Apr 15, 2023 12:44 pm Titel: |
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Flugleiter hat folgendes geschrieben: | Deine ZÜP gilt 5 Jahre (steht auch drauf). Welche Lizenz angekreuzt wird, ist egal |
Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!
thmhl hat folgendes geschrieben: | Nachdem man die GQ bestanden hat, erhält man eine Liste mit all den erforderlichen Dokumenten und Unterlagen, die man an die EFA schicken muss - darunter auch die ZÜP und der Auszug aus dem Fahreignungsregister. |
Auch hier vielen Dank für deine Antwort!
Also habe ich den Ablauf hier richtig verstanden?
1. Erfolgreicher DLR Test (Gültigkeit 2 Jahre?)
2. Bewerbung EFA
3. GQ/FQ Hamburg (Ebenfalls Gültigkeit 2 Jahre?)
4. ZÜP + KBA einreichen (wenn Punkt 3. erfolgreich)
...
...
LG Enjoy |
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timonelias Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 15.08.2020 Beiträge: 10 Wohnort: Bremen |
Verfasst am: Sa Apr 15, 2023 1:13 pm Titel: |
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Genau _________________ LHG2301 März 2023 |
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EnjoyStay Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 15.04.2023 Beiträge: 4
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Verfasst am: Sa Apr 15, 2023 1:24 pm Titel: |
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timonelias hat folgendes geschrieben: | Genau |
Super danke, das hat mir sehr weitergeholfen! |
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