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LAT USA Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 15.07.2020 Beiträge: 13
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Verfasst am: So Apr 09, 2023 1:44 am Titel: Änderung Logbuch SPIC => Dual |
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Hallo zusammen,
ich hoffe, das hier ist der richtige Thread und ihr könnt mir weiterhelfen.
Am 15.04.2021 wurde die neue EU-Verordnung Nr. 1178/2011 FCL.050 aktiv. Demnach dürfen Flüge des Flugschülers mit Fluglehrer, die im Ausbildungsprogramm als solche gekennzeichnet sind, nicht mehr als PIC eingetragen werden, sondern müssen als „Dual” erfasst werden. Zuvor war es möglich, solche Flüge als SPIC (Student-Pilot-In-Command) in der PIC-Spalte des Logbuches einzutragen, sofern der Fluglehrer während des Fluges nicht eingreifen musste und dem Schüler nach der Landung im Flugbuch in der Spalte „Remarks” dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
Was bedeutet dies für meine Flüge, welche noch unter der alten alten JAR-FCL 1.080-Regelung durchgeführt wurden? Zählen diese weiterhin als PIC?
Konkreter Fall: Ich möchte gern nach Helgoland fliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass man über 100 Flugstunden PIC verfügt. Darf ich dafür meine SPIC-Stunden anrechnen?
Vielen Dank im Voraus.
LG |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6799 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: So Apr 09, 2023 9:05 am Titel: Re: Änderung Logbuch SPIC => Dual |
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LAT USA hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich hoffe, das hier ist der richtige Thread und ihr könnt mir weiterhelfen.
Am 15.04.2021 wurde die neue EU-Verordnung Nr. 1178/2011 FCL.050 aktiv. Demnach dürfen Flüge des Flugschülers mit Fluglehrer, die im Ausbildungsprogramm als solche gekennzeichnet sind, nicht mehr als PIC eingetragen werden, sondern müssen als „Dual” erfasst werden. Zuvor war es möglich, solche Flüge als SPIC (Student-Pilot-In-Command) in der PIC-Spalte des Logbuches einzutragen, sofern der Fluglehrer während des Fluges nicht eingreifen musste und dem Schüler nach der Landung im Flugbuch in der Spalte „Remarks” dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
Was bedeutet dies für meine Flüge, welche noch unter der alten alten JAR-FCL 1.080-Regelung durchgeführt wurden? Zählen diese weiterhin als PIC?
Konkreter Fall: Ich möchte gern nach Helgoland fliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass man über 100 Flugstunden PIC verfügt. Darf ich dafür meine SPIC-Stunden anrechnen?
Vielen Dank im Voraus.
LG |
Der SPIC (Student-Pilot-In-Command) ist eine Sonderform, die so nur in integrierten Ausbildungen zum ATPL zum Einsatz kommt. Hierbei können Flüge des Flugschülers mit Fluglehrer, die im Ausbildungsprogramm als solche gekennzeichnet sind als PIC eingetragen werden, obwohl es sich dabei eigentlich um „Dual” Eintragungen handeln würde.
Es gibt keine klare Regelung, ob diese Stunden im jetzigen Rechtssystem tatsächlich als PIC Stunden gelten - um in diesem Sonderfall (Erfahrungsnachweis für Piloten um besonders anspruchsvolle Plätze - Helgoland zb) - anzufliegen.
Falls ein Unfall bei der Landung passiert, kann es sein, dass deshalb die Versicherung aussteigt. Es müßten dann in einem Rechtsstreit geklärt werden, ob diese SPIC Stunden für die 100h Regel gereicht haben.
BTW: Ich finde es nicht unbedingt sinnvoll, gerade mit Minimum Stunden die verlangt werden, solche Plätze anzufliegen.
Man landet auch nicht nach Scheinerwerb einer IFR Berechtigung in solid IMC auf Plätze, wo man - vielleicht - gerade mal am Minimum die Anflugbefeuerung in heavy rain sieht. Obwohl man das darf.
Hier setzt man sich selber höhere Minima, was man im Falle von Helgoland vielleicht auch tun sollte. (zb. 150 Stunden als PIC , bevor man dort hinfliegt.) _________________ **Happy landings** |
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