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qrashy Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 01.04.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 2:21 pm Titel: Teilzeit Pilot |
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Hallo zusammen,
ich bin gerade mitten im Bewerbungsprozess für die Pilotenausbildung bei der Lufthansa. Habe die BU bestanden und trete bald die FQ an. Ich studiere derzeit Wirtschaftsingenieurwesen. Ich möchte nicht, dass das Studium komplett umsonst war, wenn ich die Ausbildung zum Piltoten antrete.
Habe schon sehr lange in dem Forum gesucht, aber keine passenden, oder teilweise widersprüchlich, Antworten gelesen.
Daher lauten meine Fragen:
1. Ist es möglich von Beginn an, nach Abschluss der Ausbildung, sofort in Teilzeit zu fliegen und nebenbei Management-Tätigkeiten bei der LH durchzuführen?
2. Wenn ich später (z.B. nach 10 Jahren) entscheide, dass ich nicht mehr fliegen möchte und eine Bodentätigkeit bei LH übernehmen möchte, ist dies ohne weiteres möglich? Ist mein Studium möglicherweise nach einer bestimmten Zeit nutzlos, da die erworbenen Kenntnisse zeitlich zu weit zurückliegen?
Hoffe, dass meine Fragen zu beantworten sind und danke im Voraus. |
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Mr. Burns Captain
Anmeldungsdatum: 03.12.2011 Beiträge: 344
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 4:01 pm Titel: |
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Es gibt ein paar Jobs wo du Management Tätigkeiten hast (zB Flottenchefs). Allerdings sind das natürlich nur sehr wenige.
Du kannst natürlich auch nur eine 50% Stelle bei LH haben, was du in deiner Freizeit machst ist deine Sache, einzig: LH hat halt immer erste Priorität!
Wenn du nachher Langstrecke fliegst und vielleicht 2-3x 3-5Tage unterwegs bist bleibt da auch sicher noch Zeit für eine Nebentätigkeit. Nur wie gesagt: LH ist Nummer 1! _________________ NFF |
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PsyOps Captain
Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 4:08 pm Titel: |
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Es gibt auch als FO Tätigkeiten innerhalb des Konzerns, welche du wahrnehmen kannst, as fängt an beim Trainer für CRM, SFI für die Simulator Ausbildung in gewissen Abschnitten und geht weiter zum CoRef, also Referenten und Zuarbeiter für die Trainingsabteilung, die flottenkapitäne etc.
Falls du eine Bestrebung in Richtung Management anstrebst und das Fliegen nicht im Fokus sondern als Beibrot siehst, solltest du über ein ILST Studium in Bremen nachdenken welches mit der fliegerischen Ausbildung kombiniert ist.
In die richtige Teilzeit kannst du in der Regel erst nach drei Jahren Firmenzugehörigkeit. Kann sein das ich da falsche liege. Dieses ist natürlich mit finanziellen Einbußen verbunden. Falls allerdings ein Überangebot an Flugzeugführern zum aktuellen flugaufkommen besteht, kann man evtl schon früher in Teilzeit. Das sind Einzelfall Entscheidungen... |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6801 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: So Apr 01, 2012 4:16 pm Titel: |
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PsyOps hat folgendes geschrieben: |
In die richtige Teilzeit kannst du in der Regel erst nach drei Jahren Firmenzugehörigkeit. Kann sein das ich da falsche liege. Dieses ist natürlich mit finanziellen Einbußen verbunden. Falls allerdings ein Überangebot an Flugzeugführern zum aktuellen flugaufkommen besteht, kann man evtl schon früher in Teilzeit. Das sind Einzelfall Entscheidungen... |
Anrecht auf Teilzeit hat JEDER und zwar von Anfang an, dafür gibts Gesetze die das ermöglichen
(TzBfG) _________________ **Happy landings** |
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PsyOps Captain
Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 4:39 pm Titel: |
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Na gut, dann muss man es nur noch versuchen durchgesetzt zu bekommen... |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 5:16 pm Titel: |
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Mr. Burns hat folgendes geschrieben: |
Du kannst natürlich auch nur eine 50% Stelle bei LH haben, was du in deiner Freizeit machst ist deine Sache, einzig: LH hat halt immer erste Priorität!
Wenn du nachher Langstrecke fliegst und vielleicht 2-3x 3-5Tage unterwegs bist bleibt da auch sicher noch Zeit für eine Nebentätigkeit. Nur wie gesagt: LH ist Nummer 1! |
Das ist völliger Blödsinn, LH muss, wie jeder Arbeitgeber, einer Nebentätigkeit explizit zustimmen, sonst darf sie nicht ausgeübt werden. |
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Mr. Burns Captain
Anmeldungsdatum: 03.12.2011 Beiträge: 344
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 5:22 pm Titel: |
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Zitat: | Das ist völliger Blödsinn, LH muss, wie jeder Arbeitgeber, einer Nebentätigkeit explizit zustimmen, sonst darf sie nicht ausgeübt werden. |
Ach du bist immer so charmant...
Ist doch logisch, es sollte natürlich OK sein für LH... Also n Bordell wird man nebenher kaum betreiben können :O _________________ NFF
Zuletzt bearbeitet von Mr. Burns am So Apr 01, 2012 5:23 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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heckenpenner Captain
Anmeldungsdatum: 03.07.2007 Beiträge: 310
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 5:31 pm Titel: Re: Teilzeit Pilot |
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qrashy hat folgendes geschrieben: |
1. Ist es möglich von Beginn an, nach Abschluss der Ausbildung, sofort in Teilzeit zu fliegen und nebenbei Management-Tätigkeiten bei der LH durchzuführen?
2. Wenn ich später (z.B. nach 10 Jahren) entscheide, dass ich nicht mehr fliegen möchte und eine Bodentätigkeit bei LH übernehmen möchte, ist dies ohne weiteres möglich? Ist mein Studium möglicherweise nach einer bestimmten Zeit nutzlos, da die erworbenen Kenntnisse zeitlich zu weit zurückliegen?
Hoffe, dass meine Fragen zu beantworten sind und danke im Voraus. |
Halt, Stopp! Wenn dir Fliegen prinzipiell nicht ausreicht, dann musst du dir deine Alternativen ausserhalb der LH suchen! Klar gibt es Möglichkeiten sich einzubringen, aber Co-Refs gibts nicht mal ne Handvoll pro Flotte, als TraFO kann man sich nach zwei Jahren bewerben, da wird man aber nicht unbedingt genommen und das geht auch nicht wirklich in Richtung Wirtschaft. Ohne jetzt die Eignung in Frage stellen zu wollen, es gibt ne Menge mehr oder weniger qualifizierte Gestalten, die sich für diese Zusatzfunktionen interessieren, darauf kannst du deine LH-Karriere nicht planen.
Du schließt einen Vertrag als Verkehrsflugzeugführer ab, der Arbeitsvertrag ist an deine Tätigkeit gebunden, wenn du nach zehn Jahren keinen Bock mehr hast sagt die LH "Rest der Kohle her, und tschüss"! Als Wirtschaftsingeneur sollte dir doch klar sein, dass es hier keine Rentenverträge mit selbstzuwählendem Tätigkeitsfeld gibt |
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Sicherheitssalamander Moderator
Anmeldungsdatum: 13.07.2008 Beiträge: 1924
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 6:36 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Mr. Burns hat folgendes geschrieben: |
Du kannst natürlich auch nur eine 50% Stelle bei LH haben, was du in deiner Freizeit machst ist deine Sache, einzig: LH hat halt immer erste Priorität!
Wenn du nachher Langstrecke fliegst und vielleicht 2-3x 3-5Tage unterwegs bist bleibt da auch sicher noch Zeit für eine Nebentätigkeit. Nur wie gesagt: LH ist Nummer 1! |
Das ist völliger Blödsinn, LH muss, wie jeder Arbeitgeber, einer Nebentätigkeit explizit zustimmen, sonst darf sie nicht ausgeübt werden. |
Gilt das nur für berufliche Nebentätigkeiten oder allgemein für alles, was man während der Zeit macht? Soweit ich gelesen habe, gibt es auch die Möglichkeit, einen Monat oder mehrere Monate am Stück nicht zu arbeiten. Muss man bei dem Antrag angeben, was man stattdessen tut? _________________ Pilotenboard-Wiki |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 6:44 pm Titel: |
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Also so genau weiß ich das nun auch nicht. Fakt ist jedenfalls, dass parallel Betriebene bezahlte Nebentätigkeiten melde- und genehmigungspflichtig sind. |
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Speedbirdy Captain
Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1798
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Verfasst am: So Apr 01, 2012 10:46 pm Titel: |
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Da hat er schon recht, eine Nebentätigkeit muss immer (!) vom Arbeitgeber genehmigt werden, egal wann man diese ausführt. Der Arbeitsvertrag gilt ja trotzdem noch, nur hat man quasi mehr frei.
Das Eingangsstatement ist auf jeden Fall so nicht durchführbar. LH steckt einen Haufen Geld in deine Schulung und möchte da auch gern etwas zurück. Für die meisten Tätigkeiten im Konzern brauchst du auch eine gewisse Anzahl Stunden (Copiloten-Referent, Trainings-FO [heißt jetzt anders]), da man sichergehen muss, dass du das Fliegen auf deinem aktuellen Muster soweit beherrschst. Du kannst natürlich auch was für die Vereinigung Cockpit machen (auch schon als Flugschüler), die sich immer über qualifizierte Menschen freuen. Das ist dann aber eher ein Nullsummengeschäft.
Wenn du nicht willst, dass das Studium umsonst war, dann mach entweder was anderes oder sieh es als Lebenserfahrung an. Wüsste zwar nicht, was man lieber sein möchte, als LH-Pilot, aber das muss ja jeder selber wissen |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 7:53 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Also so genau weiß ich das nun auch nicht. Fakt ist jedenfalls, dass parallel Betriebene bezahlte Nebentätigkeiten melde- und genehmigungspflichtig sind. |
Meldepflicht konnte noch durchgehen - mit "Genehmigung" liegst du falsch.
Im Gegenteil, der Arbeitgeber muss nebenbeschaeftigung dulden, sofern sie nicht beeinträchtigt oder dem Wettbewerb dient.
Lediglich sein ermessen zu den 2 Kriterien muss ins spiel gebracht werden, mit der Meldepflicht - sobald er unqualifiziert "nicht genehmigt" erteilt kassiert das jedes provinz-arbeitsgericht ohne mit der wimper zu zucken.
Ich machs übrigens umgekehrt ( nebenbeschaeftigung als Pilot: Büro - Arbeitgeber hat keine Chance das als wettbwerbsverbot oder Beeinträchtigung hinzudeuteln ) _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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