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jan_hh Captain
Anmeldungsdatum: 07.07.2006 Beiträge: 127 Wohnort: Frankfurt |
Verfasst am: Do Mai 21, 2009 1:58 am Titel: |
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@ sky girl:
was ich weiter oben über den Erhalt von Werten seitens LH geschrieben habe ist nuneinmal so. Heißt aber nicht, dass ich das auch für sinnvoll halte und dahinter stehe (gilt nur für bestimmte Dinge, z.B. für HIV, LH ist sogar in Dtl die einzige Airline die darauf untersucht).
Was ich sagen will ist, dass ich keineswegs blind alles für gut heiße, wie es vielleicht bei dir angekommen sein mag. Sehe es ähnlich, dass dies für betroffene Menschen eine Ausgrenzung darstellt. Gleiches Problem haben auch Kabinenbewerber, betroffene (vor allem männliche) Bewerber scheitern schon vor der Einladung zum Assessment daran, dass sie in einem Forum lesen, dass auf HIV getestet wird.
Und was den HIV Test als Einstellungsvoraussetzung angeht. Die Firma muss ja einen rechtlichen Grund haben, um dich testen zu lassen. Sprich Bewerbung für den medizinischen Bereich oder auch als Pilot (JAR-FCL 3).
Unzulässig ist es aber für gewöhnliche Jobs einfach mal einen Test anzufordern um zu gucken ob der Bewerber gesund ist. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage in Dtl.
Edit: Zum Punkto Versicherung, mit HIV bekommst du auch hier in Dtl. bestimmte Versicherungen nicht: Loss of License, Lebensversicherungen, Berufunfähigkeitsversicherungen... (Gilt nicht für alle Versicherungskonzerne, aber für den Großteil) |
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DEZTZ Captain
Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 97
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Verfasst am: Do Mai 28, 2009 12:08 pm Titel: |
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Kann man sich eigentlich auch freiwillig auf HIV bei den Folgeuntersuchungen der LH untersuchen lassen? Ich meine, so ein regelmäßiger Test wär ja eigentlich ganz praktisch. (Insbesondere, wenn man - wie ich - nicht Blut spenden darf)
Zum Thema: Meiner Meinung nach wird einem die Tauglichkeit bei der Erstuntersuchung mit HIV aus wirtschaftlichen Gründen verweigert. Auch der Gesetzgeber denkt halt manchmal an die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen im Lande (mit tatkräftiger Unterstützung der Lobby). Ein Flugschüler kostet halt viel Geld und die Wahrscheinlichkeit, dass ein HIV-positiver nach kurzer Zeit fluguntauglich wird ist eben sehr viel höher als bei einem HIV-negativen. Zumindest ist dies die einzige Erklärung dafür, dass bei einer Folgeuntersuchung HIV kein Ausschlusskriterium ist. Denn wenn man die Lizens erstmal hat, ist das Geld dafür so oder so weg, und dann kann man auch noch so lange weiter fliegen wie eben möglich.
Medizinisch kann man den Unterschied zwischen Erst- und Folgeuntersuchung einfach nicht erklären. Also: Medizinische Gründe gibt es demnach nicht. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler gemacht? |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Do Mai 28, 2009 12:18 pm Titel: |
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Die wirtschaftliche Erwägung ist sicherlich nicht ganz falsch.
Sie ist aber auch durchaus im Sinne der Flugschüler, die Ihre Ausbildung privat finanzieren - auch wenn das hier manche nicht erkennen (wollen).
Es gibt aber noch einen weiteren Grund: Jemand mit sehr viel Erfahrung, der sich u.U. an bestimmte Umstände langsam im Laufe der Jahre gewöhnt hat, kann evtl. trotzdem sicher fliegen bzw. kann besser abschätzen wenn es mal an einem Tag nicht geht.
Gruß, Marcus |
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Marcus_Bach Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 15.11.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: So Feb 21, 2010 9:51 pm Titel: |
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sers!
mh, das klingt einleuchtend was bisher hier steht,
jemanden aufgrund ner krankheit auszuschließen grenzt nahe an diskriminierung, aber logisch ist, dass unter medikamenteneinfluss kein flugzeug geflogen werden darf.
aber ohne dieses argument wäre das schlichtweg rechtswirdrig.
aber habe schon genug leute gehört, die hiv kranke für ne "gefahr für ne allgemeinheit" halten.... da frag ich mich.
grüße |
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der alte lazyoz Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 09.02.2010 Beiträge: 7
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Verfasst am: Di Feb 23, 2010 10:40 am Titel: |
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ich bräuchte da bei einer sache nochmal klarheit:
ich habe es jetzt so verstanden, dass es bei einem Berwerber situationen und krankheiten geben kann (z.B. das hier besprochene HIV), die ihn bei der erst-untersuchung untauglich machen, jedoch, wenn erst während der berufsausübung aufgetreten, nur zu einer einschränkung der tauglichkeit führen.
bin ich jetzt auf dem richtigen wissensstand, dass es NICHT der fall, dass diese einschränkungs-regel unter umständen auch beim erst-medical anwendung findet? Ich meine, dass ein betroffener anstatt bei der erstuntersucheung fluguntauglichkeit attestiert zu bekommen, schon hier sein medical vielleicht doch mit einschränkungen bekommen kann?
Wie das geregelt ist, wird mir aus JAR-FCL 3 nicht ganz deutlich.
thx
PS: meine frage zielt nicht auf HIV speziell ab (das wurde hier ja schon geklärt) und es geht auch nicht um LH. _________________ ILST 15 |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Di Feb 23, 2010 2:46 pm Titel: |
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Richtig - beim Erstmedical gibt es nahezu keine "weichen" Grenzen. Fast alle Regeln (Dioptrien, Herzkrankheiten, HIV) gelten ohne Ausnahme.
Später (=Folgeuntersuchungen) sind verschiedene Ausnahmen mit Einschränkungen möglich.
Gruß, Marcus |
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