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Flensburger Alkoholpunkte in Überliegefrist

 
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Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Jun 12, 2008 10:08 pm    Titel: Flensburger Alkoholpunkte in Überliegefrist Antworten mit Zitat

Hallo,

bei meiner Bewerbung für eine Pilotenausbildung bei der Lufthansa habe ich nach bestem Gewissen angegeben, dass ich Null Punkte in Flensburg hätte. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren getilgt (falls sonst nichts mehr vorfällt) und meine ist 2 1/2 Jahre her.

In einer wirklich bescheuerten Aktion hab ich damals nach dem Anruf einer sehr attraktiven Frau mein frisch geleertes Bierglas abgestellt und mich ins Auto gesetzt, um sofort zu ihr zu fahren. Die Strecke war lediglich 2km und in einem Anflug von akuter Depperei spekulierte ich darauf, dass die Wirkung des gerade Geleerten frühestens nach Ankunft einsetzen würde. Wie das Schicksal es wollte, war die Strecke zwar spärlich befahren, das galt jedoch nicht für Polizisten...

.... Sad

...Freimütig gab ich zu, gerade etwas getrunken zu haben und musste auch prompt blasen. Das Ergebnis da war noch nicht die Welt, aber reichte für die Einladung zur Wache. In der Zwischenzeit konnte sich mein Blutalkoholwert dann natürlich voll entfalten und wurde mit ca. 0,8 amtlich festgestellt: Ordnungswidrigkeit, 4 Punkte.

Ich möchte das Ganze gar nicht beschönigen. So was muss nicht sein und hätte nie passieren dürfen. Es steckt nur nicht immer ein gewissenloses Arschloch hinter so was, sondern manchmal nur ein Depp mit Schmetterlingen im Bauch, dem das 1 Mal im Leben passiert, aber sicher nie wieder. Auch ansonsten fahr ich 10 Jahre punktfrei.

Über die Suchfunktion habe ich jetzt herausgefunden, dass die LH die Punkte nicht selber anfordert, worauf das KBA 0 Punkte melden würde, sondern man seinen persönlichen Auszug einreichen muss.

Auf dem persönlichen Auszug sind auf jeden Fall auch Punkte in Überliegefrist noch mit drauf. Die Überliegefrist soll dem vorbeugen, dass Punkte schon gelöscht werden, obwohl neue Ordnungswidrigkeiten vorgefallen sind, die es auf dem Amtsweg aber evtl. nicht rechtzeitig nach Flensburg geschafft haben.

D.h. dass die LH spätestens zur FQ von meinen vergangenen Punkten erfahren wird. Falls das "nur" zu konsequentem Nachhaken führen sollte, mach ich mir eigentlich keine Sorgen. Mit obiger "attraktiver Frau" bin ich inzwischen zusammen und führe ein ruhiges Leben mit recht viel Arbeit. Den Fragen könnt ich mich also ohne weiteres stellen. Aber wie hart ist das "keine Alkoholpunkte"-Kriterium im Auswahlverfahren? Absolut, selbst wenn die Punkte eigentlich abgelaufen sind, oder bekomme ich evtl. trotzdem eine Chance?

Bis zur Löschung aus der Überliegefrist kann ich nicht mehr warten, da ich dann bei Ausbildungsbeginn das maximale Alter überschritten hätte.
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fluffi
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2008 12:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß es nicht, glaube aber es ist ein ko-kriterium.

so gesehen ist es sowohl formaljuristisch korrekt als auch empfehlenswert zumindest den fq-termin zu verschieben, bis die überliegefrist um ist..

moralisch gesehen ists natürlcih bißchen anders, aber das mußt du selber wissen genaugenommen bleibts ja trotzdem ne lüge... Wink



werde mich selber auf nachfragen einstellen müssen, weil ich angegeben hatte 0 punkte zu haben, aber heute den auszug bekommen hab, und dabei gemerkt hab, daß cih vergessen hatte, im herbst doch nochmal geblitzt worden zu sein... jetzt sinds halt doch 3...
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baba575
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Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2008 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich euch beiden raten mal bei Lufthansa anzurufen.
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D.Düsentrieb
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2008 2:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bleiben Eintragungen wg Alkohol oder Drogen nicht länger in der Akte drin oder gilt das nur für verurteilte Verkehrsstarftaten? Bin mir da nicht sicher. Aber bei der Bewerbung hast du folgendes angegeben: "Sie haben nicht mehr als 5 Punkte beim Verkehrszentralregister und keine Eintragung, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist"

Somit wäre das ein Ausschlußkriterium. Lass dir doch jetzt schon mal deinen KBA-Auszug zuschicken, dann weißt du was drin steht und kannst ggf. noch warten oder hast du den schon vorliegen?
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Jun 13, 2008 3:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Suchfunktion bietet dazu irgendwo einen schönen Thread in dem man sich damit auseinander gesetzt hat ... hab jetzt aber keine zeit ihn zu suchen, vielleicht später.

ohne gewähr
http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=12488&highlight=flensburg
http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=12990&highlight=flensburg

Sers
Domte
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fluffi
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Sa Jun 14, 2008 12:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

baba575 hat folgendes geschrieben:
Dann würde ich euch beiden raten mal bei Lufthansa anzurufen.


wieso "beiden"?

meine punkte hatten nie was mit alk etc zu tun, ich hab aber halt schon über 10 jahre den lappen (meiner is noch rosa und aus papier) und da wird man halt auch ab und an mal geblitzt... das is nix, weswegen ich mich schämen müßte, und da ich unterhalb des grenzwertes liege, who cares!? verantwortungsgefühl hat mehr mit umsicht zu tun, als mit blindem pochen auf regeln...! und es gibt immer situationen, in denen du zwischen verschiedenen dingen abwägen mußt....! meine letzten 3 punkte hab ich zb bekommen, als ich unterwegs war, um jmd aus nem feststeckenden aufzug zu holen, es war nacht, die straße frei und leer (keine kinder, keine omis, alles extrem gut einsehbar) und ich war die bereitschaft... auch manche leute die keine platzangst haben fühlen sich früher oder später ziemlcih unwohl in so nem ding..! da spielts dann schon ne rolle, obs 25 oder 40 minuten dauert...!

ich habe nur geantwortet, weil cih nach einigen jahren jurastudium halt was gegen so halbwissensantworten habe, wie sie in foren ja gerne mal gegeben werden, daher beteilige ich mcih auch gerne mal an themen, mit denen ich nix zu tun habe, die aber mich entweder dann interessieren, oder eben die nach ner präzisen antwort schreien... Wink

aber ich werde die alten threads nciht mit meinem senf wieder hochholen, auch wenn ich könnte... Wink
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Machhein
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 5:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

edit

Zuletzt bearbeitet von Machhein am Sa Apr 25, 2009 7:18 am, insgesamt einmal bearbeitet
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 9:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht übrigens nicht nur um die LH sondern auch das LBA interessiert
sich sehr dafür - das ist auch der eigentliche Grund, daß es die LH fordert.

Das LBA wird Dich mit einem kürzlichen Alkoholdelikt (und 2 Jahre sind
kürzlich) nicht zur Ausbildung zulassen bzw. später keine Lizenz ausstellen.

Da sind die schrecklich kleinlich ...

Wenn Du es verschweigst und sie bekommen das trotzdem raus (und das
ist zu befürchten) ist sowieo alles vorbei.

Gruß, Marcus
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Charlie November
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 11:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Es geht übrigens nicht nur um die LH sondern auch das LBA interessiert
sich sehr dafür - das ist auch der eigentliche Grund, daß es die LH fordert.

Das LBA wird Dich mit einem kürzlichen Alkoholdelikt (und 2 Jahre sind
kürzlich) nicht zur Ausbildung zulassen bzw. später keine Lizenz ausstellen.

Da sind die schrecklich kleinlich ...

Wenn Du es verschweigst und sie bekommen das trotzdem raus (und das
ist zu befürchten) ist sowieo alles vorbei.

Gruß, Marcus


hey leute
hier mal ein kleiner ausschnitt aus der seite vom kba:

"In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen."

wenn einträge, die in der überliegefrist liegen nicht an behörden weitergegeben werden, dann doch solche, die nicht mehr drin liegen erst recht nicht, oder?
also dürfte das lba davon auch nix mehr erfahren, solange es sich bei der "rauschfahrt" nicht um eine straftat handelt.

gruß
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ubr
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Fr Jun 20, 2008 9:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

Habe die Situation in einem Schreiben geschildert und Antwort von LH bekommen. Da ich zum frühstmöglichen Ausbildungsbeginn Null Punkte inkl. Überliegefrist haben werde, kann ich mich normal weiter bewerben. Das Kriterium ist also zumindest für die Überliegefrist nicht absolut.
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