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Fluxus77 NFFler
Anmeldungsdatum: 29.07.2017 Beiträge: 24
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Verfasst am: Sa März 11, 2023 10:35 pm Titel: Steuererklärung für Flugschüler? |
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Hallo zusammen,
hat hier jemand schon mal Erfahrungen mit Ausbildungskosten in der Steuererklärung für eine Verkehrspilotenlizenz gemacht? Kennt, wer einen empfehlenswerten Steuerberater ?
Ich mache eine frozen ATPL Lizenz als zweite Ausbildung nach einem Bachelorstudium, aber musste noch nie eine Steuererklärung erstellen .
Danke und V.G. |
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Alt&Neu Captain
Anmeldungsdatum: 01.05.2009 Beiträge: 603
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Verfasst am: Di März 21, 2023 12:06 pm Titel: |
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könnte vielleicht klappen ... unter Umständen auch mit Verlustvortrag. Frag Dein Finanzamt oder z.B. die Finanztest... oder eben n Steuerberater, der macht es nicht umsonst.
AUSDRÜCKLICH : DIESER POSTREPLY IST KEINE STEUERLICHE BERATUNG ! |
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Harald_Jeffler Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 27.02.2023 Beiträge: 53 Wohnort: NRW |
Verfasst am: Di März 21, 2023 12:47 pm Titel: |
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Rein prinzipiell sollte das als Zweitausbildung gelten, wenn du dein Bachelorstudium denn auch durchgezogen hast. Die genauen Definitionen und wie lange du dein Bachelor machen musstest solltest du im Netz ergooglen können.
Jetzt sollte jedoch differenziert werden ob du das ganze Modular oder Integriert absolvierst. Falls du das ganze modular machst kann zumindest der PPL teil unter umständen als "Privatvergnügen" abgetan werden, wobei du bei entsprechenden Nachweisen auch hier sicher sein solltest.
Keine steuerliche Beratung! _________________ DLR Test 02.05.2023[✔️]
EFA GQ IP 10.07.2023 [✔️]
EASA Class 1 / FAA Class 3 26.07.2023 [✔️]
LHG 2311-P [✔️] |
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tacvbo Captain
Anmeldungsdatum: 18.07.2010 Beiträge: 62 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Fr März 24, 2023 6:36 pm Titel: |
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https://www.pilotenausbildung.net/steuerliche-absetzbarkeit/
Unverbindliche Auskunft meines Finanzamtes dazu:
"Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung die mindestens 12 Monate gedauert hat und mit einer Prüfung abgeschlossen wurde, kann die Kosten der Pilotenausbildung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Auch bereits vor der eigentlichen Ausbildung vorausgesetzt das Ziel ist die Vorbereitung zur Ausbildung. Dann können die Ausbildungskosten in dem Kalenderjahr in dem sie angefallen sind in der Steuererklärung berücksichtigt werden, sollten die Ausbildungskosten das zu versteuernde Einkommen überschreiten, dann können Sie den Differenzbetrag mit einem Verlustvortrag in die nächsten Kalenderjahre übernehmen." |
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Fluxus77 NFFler
Anmeldungsdatum: 29.07.2017 Beiträge: 24
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Verfasst am: Fr März 24, 2023 7:05 pm Titel: |
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Danke für die vielen Tipps.
Ich werde das dann mal über eine Steuersoftware probieren oder im Notfall über einen Steuerberater, hoffentlich wird das nicht zu kompliziert . |
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bugspeed Navigator
Anmeldungsdatum: 19.02.2020 Beiträge: 34
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Verfasst am: Sa März 25, 2023 1:41 pm Titel: |
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Wer ein Bachelorstudium und eine Pilotenausbildung hinter sich bringt, der ist auch im Stande die eigene Steuererklärung zu machen
Informationen, was man alles steuerlich absetzen und als Verlustvortrag zur Geltung bringen kann, findet man im Internet.
EK Kanzlei (https://www.ek-kanzlei.de/download-deck) listet bspw:
• Kosten für den GU–Vorbereitungskurs (Seminarkosten, Fahrt-/Flugkosten, Hotel, Software)
• Schulungskosten
• LBA–Gebühren
• Arbeitsmittel (Fachliteratur, Sonnenbrille, Gehörschutz, Crewgepäck, PC/Laptop + Zubehör, Karten,...)
• Kosten für das Medical
• Doppelte Haushaltsführung
• Zinsen für das Ausbildungsdarlehen
• Beiträge zur Loss of License–Versicherung _________________ FO A320 FRA |
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