|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
blindflug Captain
Anmeldungsdatum: 24.04.2011 Beiträge: 171
|
Verfasst am: Fr Sep 16, 2016 8:32 pm Titel: Bewerbung bei Swiss neben dem Beruf |
|
|
Habt ihr Tipps wie man sich am besten neben der Arbeit für die Pilotenausbildung bei der Swiss bewirbt? Es geht mir garnicht mal so die Zeit, sondern viel mehr um die berufsrechtlichen Risiken.
Soweit ich weiß, stellt es einen Kündigungsgrund dar, wenn man sich z.B. während dem Urlaub auf einen anderen Beruf bewirbt. Da ich für das Auswahlverfahren ja mehrmals nach Zürich fliegen müsste, ginge das nicht ohne entsprechenden Urlaub.
Irgendwelche Tipps? Irgendwelche Erfahrungen? |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schienenschreck Moderator
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3247 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha |
Verfasst am: Fr Sep 16, 2016 8:53 pm Titel: Re: Bewerbung bei Swiss neben dem Beruf |
|
|
blindflug hat folgendes geschrieben: | Soweit ich weiß, stellt es einen Kündigungsgrund dar, wenn man sich z.B. während dem Urlaub auf einen anderen Beruf bewirbt. |
Im deutschen Arbeitsrecht ist das ganz sicher nicht so. Warum auch? _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
Pilotenboard Wiki |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
blindflug Captain
Anmeldungsdatum: 24.04.2011 Beiträge: 171
|
Verfasst am: Sa Sep 17, 2016 8:00 am Titel: |
|
|
Ich meine mal was gelesen zu haben, dass man in seinem Urlaub z.B. nicht einer weiteren Beschäftigung nachgehen darf, weil der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer den Urlaub zur Erholung nutzt. Ich dachte das wäre hier möglicherweise Ähnlich.
Könnte ich Probleme dadurch bekommen, dass Swiss und mein jetziger Arbeitgeber dem gleichen Konzern angehören? Werden hier Daten zwischen den Konzerngesellschaften ausgetauscht? Ich möchte in jedem Fall vermeiden, dass mein jetziger Arbeitgeber von meiner Bewerbung erfährt, da es natürlich sein könnte, dass die Bewerbung bei der Swiss nicht erfolgreich ist. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sebastian165 NFFler
Anmeldungsdatum: 16.06.2016 Beiträge: 15
|
Verfasst am: Sa Sep 17, 2016 7:16 pm Titel: |
|
|
Meiner Meinung nach sollte das kein Problem sein. Wie du selber schon sagst "keiner anderen Beschäftigung nachgehen". Wenn du im Urlaub eine andere Tätigkeit (Job) bei einer anderen Firma o.Ä. ausüben würdest, dann würdest du einer anderen Beschäftigung nachgehen. Aber Bewerben sollte man sich doch immer können, das fällt nicht unter Beschäftigung?!
Das wäre sonst ja auch komisch/sinnlos wenn jeder Arbeitnehmer seine aktuelle Stelle kündigen muss bevor er wieder auf Jobsuche gehen kann. Das ist doch bei den meisten so, dass sie aus einer Tätigkeit ausscheiden und dann direkt woanderst arbeiten (sonst gäbe es ja dauernd unglaublich viel Arbeitslose)....Wie das mit dem gleichen Konzern ist --> keine Ahnung |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Lime Flow Captain
Anmeldungsdatum: 10.01.2014 Beiträge: 81
|
Verfasst am: Sa Sep 17, 2016 7:17 pm Titel: |
|
|
Man darf sich jederzeit, wo man möchte bewerben, um einer potenziellen Arbeitslosigkeit bei einer nichtigen Übernahme des neuen Vertriebes nach der Kündigung des alten zu vermeiden. Überschneidungen sind legal. _________________ Ohne Fleiß kein Reis
Lime Flow |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|