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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 1:44 pm Titel: Alkohol am Steuer ... |
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Hi,
Da ich mich gerade an meinem Entscheidungsweg für meine berufliche Zukunft befinde habe ich eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich hatte in meinem 18. Lebensjahr so blöd wie ich war eine Alkoholfahrr mit ca. 1,3Promille gemacht. Seitdem habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen. Dies ist jetzt 10 Jahre her.
Meine Frage ist ob ich eine Chance hätte jetzt doch noch eine Atpl Ausbildung zu machen oder ob mir die Ausbildung bis an mein Lebensende verwehrt bleibt.
Ich danke euch schonmal für eure Antworten und wünsche euch allen ein Frohes neues und erfolgreiches Jahr |
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Firat27 Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2012 Beiträge: 150
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Verfasst am: Do Jan 01, 2015 3:58 pm Titel: |
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Ich fände es richtig krass und absolut unfair, wenn man dich wegen eines "Fehltritts" ablehnen würde. Bist ja auch nur ein Mensch, einmal zu viel gesauft, was soll's?
Viel Glück! |
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LSGNixo Captain
Anmeldungsdatum: 13.07.2013 Beiträge: 150 Wohnort: bei EDWI |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 5:42 pm Titel: |
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Naja, private ATPL-Ausbildung hin oder her...
Bei der Bewerbung für z.B. Lufthansa, aber auch andere Airlines, musst du angeben, dass du keine Punkte in Flensburg bzw. keine offenen Strafverfahren hast, die aufgrund von Alkohol zustande kamen. Insofern bliebe dir zumindest bei diesen Airlines tatsächlich die Bewerbung verwehrt, sorry.
Zitat: | Ich fände es richtig krass und absolut unfair, wenn man dich wegen eines "Fehltritts" ablehnen würde. Bist ja auch nur ein Mensch, einmal zu viel gesauft, was soll's?
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*gesoffen
Nun mal ehrlich, was sollten international operierende Unternehmen mit tausenden Bewerbern im Jahr denn sonst machen??
Natürlich wird vor allem anderen erst einmal rein faktisch und formell ausgesiebt, anders ist das gar nicht machbar. Du kannst doch nicht jeden Bewerber vorher erst einmal kennenlernen und dann eventuell zu dem Schluss kommen, dass das ein "kleiner Fehltritt" war und bei einem anderen vielleicht nochmal passieren könnte.
Klar machen wir alle Fehler, aber für Alkohol am Steuer ist "wir machen alle Fehler" keine Entschuldigung!
Wenn du als Unternehmer zwei Bewerbungen vor dir liegen hättest, die sich nur in dem Fakt unterscheiden, dass ein Bewerber schon einmal sturzbetrunken Auto gefahren ist, dann, naja, liegt es auf der Hand, oder?
Mit unfair hat das nun wirklich gar nichts zu tun, und die Aussage "was solls?" ist - sorry - ziemlich unreif.
@cRaZyBaNaNa
Dir wünsche ich, da ich ja annehme, dass das tatsächlich ne einmalige Geschichte war, dass du deinen Weg ins Cockpit noch findest. _________________ [ BU 07/13 // FQ 03/14 // Medical 04/14 ]
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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 5:57 pm Titel: |
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Danke schonmal für eure Antworten
Mir geht es hauptsächlich darum ob noch was von meinem Fehltritt irgendwo gespeichert / ersichtlich ist. Weil ich meine nach 10 Jahren werden einträge aufgrund von Alkoholkonsum gelöscht / getilgt. |
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LSGNixo Captain
Anmeldungsdatum: 13.07.2013 Beiträge: 150 Wohnort: bei EDWI |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 8:10 pm Titel: |
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Im Zweifelsfall, frag einfach nach
...und auf dem KBA-Auszug muss sowas ja auch draufstehen, sollten zumindest die Punkte noch nicht verjährt sein.
Was evtl. rechtliche Datenspeicherung (bei Polizei etc., falls deine Fahrt damals eine Straftat gewesen sein sollte) angeht, würde ich auch einfach mal beim örtlichen Polizeikommissariat nachfragen, fragen kostet ja nix. _________________ [ BU 07/13 // FQ 03/14 // Medical 04/14 ]
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Schienenschreck Moderator
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3247 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 10:17 pm Titel: |
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LSGNixo hat folgendes geschrieben: | Bei der Bewerbung für z.B. Lufthansa, aber auch andere Airlines, musst du angeben, dass du keine Punkte in Flensburg bzw. keine offenen Strafverfahren hast, die aufgrund von Alkohol zustande kamen. Insofern bliebe dir zumindest bei diesen Airlines tatsächlich die Bewerbung verwehrt, sorry. |
Es sei denn es gibt keinerlei Hinweis mehr auf diesen Umstand. Das betrifft neben Flensburg auch alle Register, die bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung angezapft werden. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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Firat27 Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2012 Beiträge: 150
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Verfasst am: Do Jan 01, 2015 10:33 pm Titel: |
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Zitat: | Ich fände es richtig krass und absolut unfair, wenn man dich wegen eines "Fehltritts" ablehnen würde. Bist ja auch nur ein Mensch, einmal zu viel gesauft, was soll's?
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Oooohh, wenn das mein Deutschlehrer sieht...
Schau mal, wenn jemand vor 10 (!) Jahren zu viel gesoffen hat und am Steuer saß und dann 10 Jahre clean war, heißt das für mich, dieser Mensch hat aus seinen Fehlern gelernt. Das sollte der Arbeitgeber meiner Meinung nach dann auch so sehen und verzeihen. Wenn natürlich eine Stelle frei ist und zwei Leute wollen da rein, dann entscheidet man sich natürlich gegen den, vor 10 Jahren, Betrunkenen.
Aber dass er aufgrund seines Fehlers vor 10 Jahren bis zum Lebensende keine ATPL Ausbildung machen darf, sehe ich nicht ein.
LG |
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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 10:46 pm Titel: |
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Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | LSGNixo hat folgendes geschrieben: | Bei der Bewerbung für z.B. Lufthansa, aber auch andere Airlines, musst du angeben, dass du keine Punkte in Flensburg bzw. keine offenen Strafverfahren hast, die aufgrund von Alkohol zustande kamen. Insofern bliebe dir zumindest bei diesen Airlines tatsächlich die Bewerbung verwehrt, sorry. |
Es sei denn es gibt keinerlei Hinweis mehr auf diesen Umstand. Das betrifft neben Flensburg auch alle Register, die bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung angezapft werden. |
Genau um die Zuverlässigkeitsüberprüfung gehts mir . In dem Verkehrszentralregister sowie den anderen Registern sollte nach 10 Jahren alles raus sein. Nur bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung mach ich mir Gedanken da die soweit ich weiss noch weiter forschen können / dürfen und auch getilgte Strafen noch bei denen auftauchen können.
Das Hauptproblem liegt daran das man ja nicht selbst eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen kann sondern diese während man die Ausbildung macht vom Arbeitgeber bzw. Ausbilder beantragt wird. Demnach bewegt man sich da ja auf ganz dünnem Eis da ich vorher natürlich schon meine jetzige Arbeit kündigen muss und das wäre dann eher nicht ganz so optimal wenn ich dann eine negative Zuverlässigkeitsüberprüfung bekommen würde.... |
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LSGNixo Captain
Anmeldungsdatum: 13.07.2013 Beiträge: 150 Wohnort: bei EDWI |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 11:06 pm Titel: |
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Zitat: | Schau mal, wenn jemand vor 10 (!) Jahren zu viel gesoffen hat und am Steuer saß und dann 10 Jahre clean war, heißt das für mich, dieser Mensch hat aus seinen Fehlern gelernt. Das sollte der Arbeitgeber meiner Meinung nach dann auch so sehen und verzeihen. Wenn natürlich eine Stelle frei ist und zwei Leute wollen da rein, dann entscheidet man sich natürlich gegen den, vor 10 Jahren, Betrunkenen.
Aber dass er aufgrund seines Fehlers vor 10 Jahren bis zum Lebensende keine ATPL Ausbildung machen darf, sehe ich nicht ein. |
Das ist auch moralisch völlig korrekt, da stimme ich dir zu.
Nur wie z.B. Schienenschreck auch schon sagte: Ich bin mir auch nicht 100%ig sicher, was nun bei den Behörden wie lange gespeichert wird (wer weiß das auch schon...).
Wenn alles raus ist, ok, falls dort dieser Fakt noch auftaucht wird es schwer. _________________ [ BU 07/13 // FQ 03/14 // Medical 04/14 ]
Waiting for NFF since 05/14. |
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cRaZyBaNaNa Captain
Anmeldungsdatum: 09.01.2007 Beiträge: 95 Wohnort: Remscheid |
Verfasst am: Do Jan 01, 2015 11:50 pm Titel: |
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Wie gesagt nach 10Jahren sollte alles raus sein bei den Behörden. Die Frage ist nur ob die bei der Züp noch an getilgte / gelöschte Sachen rankommen.
Das Verkehrszentralregister sowie die Führungszeugnisse sind wieder clean nur die Frage mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung stellt sich mir ganze Zeit. |
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larschix Gast
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Verfasst am: Fr Jan 16, 2015 1:42 pm Titel: |
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https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/antragsformulare/zuep-antragsformulare.html
Da suchsts Du dir das passende Formular und füllst es aus. Bei Lizenz lässt du einfach frei oder Du schreibst PPL-A. Es kann ja sein das du den Schein machen willst, aber noch nicht die richtige Flugschule gefunden hast und erstmal die ZUP haben willst- falls einer fragt...
Das kostet Dich 40€ und ein bisschen und dann hast du Gewissenheit, denn die zapfen alles relevante an....
Viel Glück! |
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