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Ordnungswidrigkeit

 
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tester
Captain
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Anmeldungsdatum: 20.08.2003
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: Di Sep 16, 2003 4:20 pm    Titel: Ordnungswidrigkeit Antworten mit Zitat

ciao an alle,

kann mich mal jemand bezüglich ordnungswidrigkeit, vergehen und straftat im straßenverkehr aufklären?
was gilt denn als ordnungswidrigkeit? parken im parkverbot, was zB 10€ kostet?
ich hab darüber leider nix gefunden, auch der bußgeldkatalog verliert kein wort über die definitionen!


greetz
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Happy
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Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 186
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Di Sep 16, 2003 5:17 pm    Titel: Re: Ordnungswidrigkeit Antworten mit Zitat

tester hat folgendes geschrieben:
ciao an alle,

kann mich mal jemand bezüglich ordnungswidrigkeit, vergehen und straftat im straßenverkehr aufklären?
was gilt denn als ordnungswidrigkeit? parken im parkverbot, was zB 10€ kostet?
ich hab darüber leider nix gefunden, auch der bußgeldkatalog verliert kein wort über die definitionen!


greetz

Also ich weiß nicht, ob das die Regel ist aber bei der Ordnungswidrigkeit kam die Post immer vom Ordnungsamt und bei einer Straftat kommt sie von der Staatsanwaltschaft.
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vogelmann
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Anmeldungsdatum: 20.03.2003
Beiträge: 2165
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: Di Sep 16, 2003 11:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Genau Happy.... ich denk, so ist das richtig.

Halt falsch parken, zu schnell fahren, mittelfinger zeigen Wink

vogel
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Starcaptain
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Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 12:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Muss also mal wieder der Sheriff ran, ich seh schon Wink Hier ein kleiner Kurs in Verkehrsrecht:
Sog. Ordnungswidrigkeiten sind alle Verstöße gegen Straßenverkehrs(-zulassungs)ordnung, die entweder mit einer Verwarnung (also bis 35 Euro) oder einem Bußgeld (meist mit Punkten gemäß Bußgeldkatalog) geahndet werden. Die gewonnenen Punkte werde wie bekannt in Flensburg eingezahlt und dort sicher für euch aufgehoben. Nach einer Weile verfallen sie aber wieder!
Verwarnungen tauchen nirgendwo gespeichert auf, die bezahlt man und gut ist.
Die Verwarnungen kann die Polizei verteilen, man kann sie auch gleich bar bezahlen. Bußgelder und Verwarnungen, die man infolge von Bargeldmangel nicht gleich zahlen kann, gehen an die Bußgeldstelle, die dann meist nen Brief an die Betroffenen schreibt und dafür auch noch Verwaltungsgebühr will.
Verkehrsstraftaten sind typischerweise Verkehrsunfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr usw. halt alles was im Strafgesetzbuch zum Thema Straßenverkehr so auftaucht.
Straftaten werden, wie Happy richtig sagt, von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Sollten die das Verfahren einstellen, gibt sie es üblicherweise an die Bußgeldstelle weiter, die einem dann trotzdem eine verpasst mit der Bußgeldkeule. Falls sie es nicht einstellen gibts einen Strafbefehl, den man annehmen kann oder nicht. Ab einer bestimmten Geldstrafe gilt man als vorbestraft! Shocked Sollte die STA so einen Strafbefehl verhängen, dann rät einem der freundliche Anwalt des Vertrauens zu einem Widerspruch gegen den Strafbefehl, was auf ein Gerichtsverfahren rausläuft.
So. Das war vielleicht umfangreich, aber in Anbetracht der Uhrzeit hatte ich gerade nicht besseres zu tun.
Razz
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Happy
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Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 186
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 6:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wow...echt gut erklärt! *lob*
Ich rate mal...du studierst Jura oder bist schon so oft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, dass du das schon alles auswendig kannst?! Razz

Starcaptain hat folgendes geschrieben:
Muss also mal wieder der Sheriff ran,

...oder doch "nur" bei der Schutzpolizei? Smile
Starcaptain hat folgendes geschrieben:

Die gewonnenen Punkte werde wie bekannt in Flensburg eingezahlt und dort sicher für euch aufgehoben. Nach einer Weile verfallen sie aber wieder!

Das ist richtig nett, von dem Flensburger Zentralverkehrsregister, dass es unsere Punkte so gut aufbewahrt. In der heutigen schlechten Welt wären sie ansonsten bestimmt schon geklaut worden und dass die Punkte nicht verfallen, hilft nur ständiges "Nachlegen", um den Pegel konstant zu halten. *hicks* Laughing ...ach übrigens...ab wann kann ich die "gewonnenen" Punkte in eine Reise tauschen?
Starcaptain hat folgendes geschrieben:

[...] aber in Anbetracht der Uhrzeit hatte ich gerade nicht besseres zu tun.
Razz

Dito! Very Happy

happy greetinx
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tester
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Anmeldungsdatum: 20.08.2003
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 1:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

danke starcaptain und happy.
es geht nämlich darum: zur BU muss man doch den Biogr. Bogen mitbringen.
da muss man sogar eintragen, ob einem im straßenverkehr eine ordnungswidrigkeit unterlaufen ist. mal ganz ehrlich: ich kenn eigentlich kaum einen 19-20jährigen, der nicht schonmal zu lange/falsch geparkt hat od. mal n bissle zu schnell unterwegs war.

warum will denn das DLR/die LH das so genau wissen.

ich werd dann halt da mal mein "parken an abgelaufener parkuhr" (§13, StVO, 113100) eintagen, oder?


greetz
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Starcaptain
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Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 1:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ach was, sowas brauchst du nicht einzutragen. Die drücken sich da wohl etwas schwammig aus, was die meinen sind relevante Verstöße, alles was mit Punkten oder Strafverfahren zu tun hat.
Denn wie Happy schon gesagt hat - die Punkte überschreiten irgendwann ihr Haltbarkeitsdatum, und LH möchte dann trotz sauberer KBA-Anfrage wissen, ob da mal was gewesen ist und ob man jetzt a) sowas nicht mehr macht oder b) besser aufpasst, nicht erwischt zu werden.
Ich würde also die Grenze ganz klar bei Punktetatbeständen ziehen.
@ Happy: Ich bin "nur" eins von den Streifenhörnchen. *ggrrr*
@ MacG: Mit Straßenverkehrsgefährdung wird es spätestens im Interview auch ganz schön eng, ich glaube LH hat das nicht als abschließende Aufzählung gemeint Wink
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tester
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Anmeldungsdatum: 20.08.2003
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 2:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

a so, ok, dann leuchtet mir das ein, worauf die hinauswollen!!
danke dir starcaptain!

greetz
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Happy
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Anmeldungsdatum: 15.07.2003
Beiträge: 186
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 9:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Starcaptain hat folgendes geschrieben:

@ Happy: Ich bin "nur" eins von den Streifenhörnchen. *ggrrr*

Kein Problem. Ich wollte auch mal zu den Männchen in Grün. Wink Is aber schon ne Weile her...
Starcaptain hat folgendes geschrieben:

@ MacG: Mit Straßenverkehrsgefährdung wird es spätestens im Interview auch ganz schön eng, ich glaube LH hat das nicht als abschließende Aufzählung gemeint Wink

Ich habe das so gemacht, dass ich bei Ordnungswidrigkeiten geschrieben habe: "Diverse Kleinvergehen wegen Falschparken." Denke auch, dass die das nicht genauer wissen wollen.
Hab allerdings mal meinen Führerschein verloren, weil ich mit ner Maschine gefahren bin, die 120 statt den erlaubten 34PS hatte. Wink
...aber niemanden damit gefährdet!! Punkte sind auch schon lang weg! Wußte ich aber nicht so genau und habe es auf dem Wisch angegeben, obwohl es nicht mehr in Flensburg vermerkt war. Denkst du da könnte man mir bei der FQ nen Strick draus drehen, von wegen "Risikobereitschaft", keine "Geduld" wegen der 2 Jahre Probezeit, keinen Respekt vor Regeln oder so? Rolling Eyes

happy greetinx
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Starcaptain
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Anmeldungsdatum: 26.05.2003
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2003 11:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ursache tester, dafür gibts das Board ja.

Zitat:
Denkst du da könnte man mir bei der FQ nen Strick draus drehen, von wegen "Risikobereitschaft", keine "Geduld" wegen der 2 Jahre Probezeit, keinen Respekt vor Regeln oder so?


Das ist ne gute Frage. Spätestens beim Anfahren mit dem Moped hättest du ja merken müssen dass es motormäßig etwas zu stark ist, sieht mir also nach Vorsatz aus Wink Also ich denke schon dass sie das ansprechen im Interview, aber jeder kann mal einen Fehler machen. Ich habe wirklich keine Ahnung wie wichtig denen sowas ist. Du kannst es vielleicht als Jugendsünde abtun oder so, was es im Endeffekt ja auch war.
Persönlich glaube ich eigentlich nicht, dass sie dir das wirklich übel nehmen werden und das einen Ausschlußgrund darstellt.
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