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Bjoern Captain
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 172
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Verfasst am: So Jun 04, 2006 8:30 am Titel: |
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EFA2000 hat folgendes geschrieben: |
Hallo Bjoern!
Die Sache ist ja wirklich wohl ein bisschen kompliziert. Du hast geschrieben, dass man bei dauerhaften Verlust der WFV kündigen KANN! Muss man denn nicht kündigen? Oder besser gesagt hätte die Bundeswehr denn dann überhaupt noch irgendein Nutzen von dir, wenn man vorher nicht studiert hat? Beispiel: Ich würde mit 32 Jahren meine WFV verlieren! Was wäre dann? |
Nein, du musst nicht kündigen. Es gibt in der Bundeswehr ne Menge Stellen, in denen (ehemalige) Piloten sitzen (können). So wäre zum Beispiel Hörsaalleiter an der Offizierschule eine Möglichkeit oder Ausbilder in der fliegerischen Vorausbildung in der 9./OSLw. Natürlich gibts noch ne Menge Posten (vor allem in Stäben) auf denen Piloten sitzen sollen, die dann (wenn überhaupt) nur noch Scheinerhalter sind. Auch das wäre dann eine Möglichkeit für dich.
EFA2000 hat folgendes geschrieben: |
Eine Frage noch: Wird die Lost of license Versicherung von der BW angeboten oder ist das eine zivile Versicherung? Hast du die auch abgeschlossen? Ist die gut?
Gruß |
Die Loss of license ist meines Wissens nach eine zivile Versicherung. Ich hab die (noch) nicht, hab aber auch keine License die ich verlieren könnte.
Vielleicht kann Obstsalat ja was dazu sagen. _________________ "For some must watch that most can sleep"
(Shakespeare) |
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